Schon gewusst?
Gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung der Dienstleister
Gemäß § 11 Absatz 2 BDSG ist ein Dienstleister im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung (z. B. IT-Systemhaus, Personalabrechnung oder Lettershop) vor Beginn der Dienstleistung und sodann regelmäßig zu prüfen, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 9 BDSG eingehalten werden. Dies ist laut BDSG zu dokumentieren. Doch wie umsetzen? UIMC und UIMCert können Sie hierbei mit Konzepten, mit Auditoren und mit Tools unterstützen. Mehr Informationen finden Sie unter
Dienstleister-Auditierung; gerne stehen wir Ihnen auch für eine (unverbindliche)
Beratung zur Verfügung.