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19.12.2013 15:51 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Anforderungen im Personalbereich

Datenschutz und Anti-Diskriminierung im Bewerbungsverfahren


Gerade innerhalb des Bewerbungsverfahrens sollten Anforderungen des Datenschutzes und der Antidiskriminierung (gemäß AGG) beachtet werden. So ist das Bewerbungsverfahren in der Regel der erste Eindruck des Bewerbers von Ihrem Unternehmen (schließlich gibt es keine 2. Chance für den 1. Eindruck); aber auch das Klage-Risiko ist in dieser Phase am Größten, wenn Bewerber abgelehnt werden. Daher sollten folgende Punkte beachtet werden:

  1. Die Bewerberdaten sind vertraulich zu behandeln und nur jenen Personen zur Verfügung zu stellen, die an der Personalauswahl beteiligt sind. Dies gilt sowohl für die Papierunterlagen als auch für elektronische Bewerbungen.
  2. Es ist auf eine diskriminierungsfreie Auswahl zu achten. Um Probleme auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu vermeiden, sind die Entscheidungskriterien zu dokumentieren.
  3. Es sind nur jene Informationen beim Betroffenen einzuholen (z. B. in einem Bewerberfragebogen), die für eine fundierte Personalentscheidung erforderlich sind.
    Die Informationen sollten direkt beim Bewerber einzuholt werden; eine Recherche im Internet ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
  4. Nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens sind die Unterlagen dem (abgelehnten) Bewerber zeitnah zurückzusenden (nach den Klagefristen bspw. gemäß AGG: ca. 6 Monate nach Absage). Die gilt auch für elektronische Bewerbungen, wo auch sämtliche Kopien zu löschen sind.
  5. Alternativ ist der Bewerber zu fragen, ob seine Unterlagen auch für künftige Stellenausschreibungen genutzt werden dürfen.

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