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29.07.2016 12:14 Kategorie: Aktuelles DE

EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU: Was ändert sich bei der Videoüberwachung?


Die DSGVO enthält keinerlei Spezialregelungen zur Videoüberwachung, wie aktuell im BDSG. Die Zulässigkeit wird daher künftig an den allgemeinen Erlaubnistatbeständen zu messen sein. So gelten auch hier die „allgemeinen“ Grundsätze des Artikels 6 DS-GVO. Hiernach muss die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich sein. Zudem dürfen die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, nicht überwiegen. Wie bereits im Rahmen des BDSG ist die Abwägung zwischen dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle und dem schutzwürdigen Interesse des Betroffenen problematisch. Näheres finden Sie unter www.EU-Datenschutz-Grundverordnung.info.