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01.06.2023 11:24 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, EU, Informationssicherheit, Österreich

Digitalisierung und Datenschutz in Werkstätten sollten Hand in Hand gehen

Mit Informationssicherheit und Datenschutz beim digitalen Aufbruch für Werkstätten punkten


Die Digitalisierung stellt viele Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen vor enorme finanzielle und organisatorische Herausforderungen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderung (BAG WfbM) bildet hier keine Ausnahme. Sie fordert eine nachhaltige finanzielle Unterstützung für einen digitalen Aufbruch in ihren Einrichtungen. Dabei ist es ihr besonders wichtig, Schritt mit der Entwicklung zu halten. Andernfalls geraten die zukunftsfähige Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben in Gefahr. „Wir unterstützen diese Forderung uneingeschränkt. Die Werkstätten mit über 310.000 Menschen mit Behinderung und 70.000 Fachkräften brauchen mehr Unterstützung für Digitalisierung, aber auch für mehr IT-Sicherheit und Datenschutz. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Anschluss an das digitale Zeitalter nicht zu verlieren“, erklärt UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein zu der BAG WfbM-Forderung. Das Komplettpaket müsse auch ein Budget für die Umsetzung der Datenschutzregeln beinhalten, sonst würde hinten eingerissen, was vorne aufgebaut werde. In anderen Handlungsfeldern hat es längst Unterstützungsprogramme in Milliardenhöhe gegeben, da wird es höchste Zeit für den Werkstätten-Sektor nachzulegen. Was gefordert wird und weswegen? Ein Ausblick darauf, wie es künftig mit den Förderprogrammen weitergeht. 

Tatsächlich haben Bund und nahezu alle Bundesländer zahlreiche Förderprogramme in den letzten Monaten aufgelegt. Beispiel 1: Der DigitalPaktSchule mit 5 Milliarden Euro soll für eine zeitgemäße digitale Bildungsinfrastruktur in den Schulen sorgen. Dadurch sollen in den Schulen nötige Kompetenzen besser vermittelt werden. Beispiel 2: Mit einer Förderung von 30 Mio. Euro startet die NRW-Landesregierung eine Digitalisierungsoffensive für den Breitensport. Die Gelder sollen genutzt werden, um die vorhandene digitale Infrastruktur der gemeinnützigen Sportorganisationen auszubauen und die ehrenamtlichen Strukturen zu stärken.

Eine Unterstützung, um die digitale Transformation zu beschleunigen, ist also nicht ungewöhnlich. Besonders an der Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist, dass eine „dauerhafte und nachhaltige Finanzierung von digitaler Infrastruktur und eine Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen“ gefordert wird. Kein schnelles Fördermittel-Strohfeuer, kein schneller Hype mit PR-Kampagne, sondern eine nachhaltige und systematische Förderung. Mit einer solchen Unterstützung sollen die Werkstätten qualitativ hochwertige und nachhaltige Teilhabe in Bildung und Arbeit ermöglichen können.

Die SINUS-Studie „Digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ liefert gute Argumente für die BAG WfbM-Forderung. Die Digitalisierung kann bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten verstärken, so eines der Studienergebnisse. „Genau deshalb unterstützen wir diese Initiative und Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft. Die Digitalisierung muss genutzt werden, um bestehende gesellschaftliche Unterschiede abzubauen“, unterstreicht Dr. Jörn Voßbein. „Die durch eine Digitalisierung gesteigerte Teilhabe erfordert aber auch einen Schutz der Daten der Menschen mit Behinderungen. Daher sind hierbei Datenschutz und Informationssicherheit zwingend mitzuberücksichtigen“. Andernfalls bestünde die Gefahr einer geringeren Akzeptanz der Digitalisierung und eine Gefahr für die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen.