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17.07.2014 11:52 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Recht am eigenen Bild / Urheberrechte

Veröffentlichung von Fotos von Veranstaltungen


Bei eigenen und auch fremden Veranstaltungen werden oftmals Fotos erstellt, die dann für die Außendarstellung genutzt und auf der Internetpräsenz oder in Printmedien veröffentlicht werden. Neben den Urheberrechten des beauftragten Fotografen ist hierbei auch das „Recht am eigenen Bild“ zu beachten. Nähere Informationen zum

Recht am eigenen Bild und zu Urheberrechten finden Sie in der Ausgabe 07/2014 des UIMCommunication-Info-Briefs. Sie wollen künftig zeitnah über solche Themen informiert werden?
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