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25.07.2014 11:47 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Schon gewusst?

Umfassende Anforderung im Outsourcing


Sobald personenbezogene Daten durch einen Dienstleister eingesehen werden können, muss sich der Auftraggeber gemäß § 11 BDSG von der Einhaltung Ordnungsmäßigkeit überzeugen. Hierbei hat der Gesetzgeber zwar keine zwingende Vor-Ort-Überprüfung in Form eines Audits eingefordert, doch müssen dennoch verschiedene Maßnahmen beachtet werden.

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