Schon gewusst?
Umfassende Anforderung im Outsourcing
Sobald personenbezogene Daten durch einen Dienstleister eingesehen werden können, muss sich der Auftraggeber gemäß § 11 BDSG von der Einhaltung Ordnungsmäßigkeit überzeugen. Hierbei hat der Gesetzgeber zwar keine zwingende Vor-Ort-Überprüfung in Form eines Audits eingefordert, doch müssen dennoch verschiedene Maßnahmen beachtet werden.
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