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04.06.2014 11:56 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Schulungspflicht im AGG

Antidiskriminierung im Beschäftigtenverhältnis


Im Rahmen des Beschäftigtenverhältnisses (was das Bewerberverfahren und auch die etwaige Kündigung einschließt) müssen die Aspekte der Antidiskriminierung gemäß Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachtet werden. § 12 AGG verpflichtet jeden Arbeitergeber, die Mitarbeiter im Hinblick auf die Antidiskriminierung zu schulen. Dies kann mittels

E-Learning besonders effizient umgesetzt werden.