Schulungspflicht AGG
Verpflichtende Maßnahmen in der Antidiskriminierung
Es ist nicht nur sinnvoll und zweckdienlich, die Mitarbeiter im Rahmen der Informationssicherheit zu sensibilisieren. Es existieren auch gesetzliche Verpflichtungen, die Beschäftigten zu schulen: Gemäß § 12 AGG ist jeder Arbeitergeber verpflichtet, die Mitarbeiter im Hinblick auf die Anti-Diskrimierung zu schulen. Auch der Datenschutz beinhaltet eine Schulungskomponente! Mehr Informationen zu den Schulungsverpflichtungen und deren Umsetzung finden Sie in der Rubrik "
eCollege".