<  Salesinformationen und Datenschutz
05.12.2013 14:57 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Schon gewusst?

Anforderungen bei der Beauftragung von Dienstleistern außerhalb der EU


Bei der Beauftragung von Dienstleistern, die eine Datenverarbeitung außerhalb der EU stattfinden lassen, muss durch die EU-Standardsvertragklauseln (alternativ: Safe Harbor oder Binding-Corporate-Rules) sichergestellt werden, dass ein ausreichendes Datenschutzniveau vorliegt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen klassischen Dienstleister oder um einen „Shared Service“ innerhalb des Konzerns handelt. Es ist demnach Folgendes erforderlich:

  • Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG,
  • spezielle Standardvertragsklauseln der EU-Kommission und
  • eine Prüfung des Dienstleisters.

Für mehr Informationen zum

internationalen Datentransfer sprechen Sie uns an!Schon gefragt? Wie kann ich ein sinnvolles (effizientes und effektives) „Sich Überzeugen“ bei einem Dienstleister durchführen? Schauen Sie sich unter

Dienstleister-Auditierungs-Tool einmal näher an!