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20.05.2009 11:37 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

In Mitarbeiterbildung investieren

Aus Kurzarbeit das Beste machen: Mitarbeiter schulen, Geld sparen


Unter www.konjunkturpaket.de sagt die Bundesregierung zum Thema „Neue Regeln für Kurzarbeit“: Die Bundesregierung hat für 2009 die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt - wie beim Arbeitslosengeld - 60 Prozent des Nettolohns, der durch die verkürzte Arbeitszeit wegfällt. Eltern erhalten sogar 67 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Arbeitgebern 2009 und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge – bei Kurzarbeit zur Hälfte, bei Qualifizierung während der Kurzarbeit sogar ganz.“ Das heißt im Klartext: Ein Unternehmen kann demnach auf Basis der bisherigen Informationen die kompletten Sozialleistungen erstattet bekommen, wenn es die Kurzarbeitszeit für Weiterqualifizierung der Mitarbeiter einsetzt – ein Zusatznutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiter. Allerdings muss dieses Konzept von den Behörden erst noch genehmigt werden, was wohl noch ein bis zwei Monate dauern könnte. Die UIMC rät: Machen Sie aus der Kurzarbeit das Beste: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter und sparen Sie Geld! Die UIMC bietet speziell hierfür folgenden Schulungsthemen an:
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), (Verpflichtung zur Schulung besteht gemäß § 12 Absatz 2 AGG)
  • Datenschutz im Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG
  • Professionelles Risikomanagement – Risiken erfassen und richtig managenVorbereitung auf eine Sicherheitszertifizierung gem. ISO/IEC 27001-02
Weiterhin bietet die UIMC nach vorheriger Absprache eine Anzahl von branchen- und unternehmensspezifischen Seminaren/Schulungen zu den oben genannten Themen an. Die UIMC berät auch bei der Gestaltung von Schulungsplänen und kompletten Fortbildungsprogrammen.