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11.04.2011 15:32 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Datenschutz in der IT

UIMC zeigt auf der „IT-Trends Sicherheit“ den Weg zur Risikobeherrschung beim Mobile Computing


Der Trend zur stärkeren Mobilität in Unternehmen (also die Nutzung von Smartphones, Laptops oder Tablett-PCs) bringt viele Vorzüge, Chancen und neue Arbeitsplatzmodelle mit sich. Doch auch Risiken im Rahmen der IT-Sicherheit sowie rechtliche Aspekte müssen im Rahmen der Planung und Umsetzung von Mobile Computing betrachtet werden. Dies hat die UIMC im Rahmen ihres Vortrags „IT-Trends, aber sicher und datenschutzkonform!? Risikobeherrschung bei Mobile Computing“ auf der diesjährigen „IT-Trends Sicherheit“ näher beleuchtet. Als führendes Beratungsunternehmen im Bereich Datenschutz mit hohen Kompetenzen im Rahmen der Auditierung, der IT-Sicherheit und des Managements kann die UIMC von langjährigen Erfahrungen in diesen Bereich berichten. Die „IT-Trends Sicherheit“, die im rewirpower-Stadion Bochum am 30.03.2011 stattgefunden hat, ist hierbei nicht nur ein Ort des fachlichen Austauschs, sondern bietet auch ein außergewöhnliches Ambiente mit direktem Blick in das Stadion des VfL Bochum, um über Datenschutz und IT-Sicherheit zu fachsimpeln. Der Clou: Bei Vorlage von einer Visitenkarte und eines bei der UIMC erhältlichen Coupons haben die Besucher der „IT-Trends Sicherheit“ einen kostenfreien „Starter-Check“ erhalten. Mit Hilfe des Starter-Checks hat der Anwender die einmalige Möglichkeit eine Kurz-Analyse des Status Quo der IT-Sicherheit (gemäß ISO 27001-02), des Datenschutzes (insb. gemäß BDSG) und des Unbundlings (gemäß EnWG) durchzuführen. Doch auch die Maßnahmenplanung und eine quantitative Auswertung der Ergebnisse werden durch das UIMC-Tool zur Analyse und Berichterstattung (kurz UTAB) ermöglicht. Im Rahmen der vom Veranstalter durchgeführten Tombola hatte die UIMC ebenfalls einen hochwertigen Preis ausgelobt: Für den Gewinner führt die UIMC ein Audit bei einem seiner Dienstleister (Auftragnehmer im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG) vor Ort durch und bereitet die Ergebnisse im Rahmen eines Status-Quo-Berichts sowie einer Maßnahmenliste auf. Hierzu stellt die UIMC einen kompetenten Berater, wobei auch das UIMC-Dienstleister-Auditierungstool genutzt wird. Hintergrund hierbei sind Vorgaben des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes, wonach sich der Auftraggeber beim Auftragnehmer vor Beginn der Datenverarbeitung und „sodann regelmäßig“ von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen muss, was auch zu dokumentieren ist.