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17.05.2016 11:44 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Datenschutz beim Fußball

Tippspiel zur EM führt ohne Datenschutz-Taktik zum Eigentor


Nachdem Yogi Löw heute nun den erweiterten Kader für die Europameisterschaft verkündet hat, starten auch in vielen Unternehmen die letzten Vorbereitungen für die EM. Denn gerade in Zeiten von Fußballgroßereignissen, wie Welt- oder Europameisterschaften, wird gerne im Kollegen-, Freundes- oder Bekanntenkreis getippt, gefiebert und am liebsten gewonnen. Diese Beliebtheit der Tippspiele wollen viele Unternehmen nutzen. Oft heißt es dann: Mittippen und wertvolle Preise sichern. Aber schnell führt ein solches Tippspiel auf der Firmenhomepage zum datenschutzrechtlichen Eigentor. UIMC-Datenschutzexperte Dr. Jörn Voßbein bittet daher vor Start eines solchen Tippspiels, um eine gründliche Betrachtung, Beachtung und Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften. Die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich steht unmittelbar vor der Tür. In Kürze werden überall kleinere und größere Tippspiele mit der Chance auf attraktive Gewinne angeboten. Der Fall ist schnell erdacht: Die Marketing-Abteilung kommt auf die Idee, Kunden mit einem Tippspiel zur Europameisterschaft emotional noch stärker an das Unternehmen und ihre Produkte zu binden. Schnell ist die Internetplattform kicktipp.de ausgemacht, deren Tippspiel wird in die eigene Homepage eingebunden und die Kunden werden per Newsletter auf das EM-Tippspiel aufmerksam gemacht. Die Teilnahmebedingungen bestimmen, dass der Gewinner sich durch Teilnahme mit der Veröffentlichung des Gewinns unter Angabe seines Namens auf der Unternehmens-Homepage einverstanden erklärt. Zudem sollen die gewonnen persönlichen Daten nur im Rahmen des Gewinnspiels verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Auf den ersten Blick scheint alles bedacht worden zu sein. Allerdings gibt es doch einige Problemfelder, die genauer betrachtet werden müssen: Information über das Tippspiel    Die Versendung des Newsletters an die Kunden ist aus Sicht des Datenschutzes eine besonders sensible Stelle der Werbeaktion. Hierbei müssen die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beachtet werden. E-Mail-Werbung ohne Einwilligung des Adressaten stellt in der Regel eine unzumutbare Belästigung dar, wenn der Kunde sein Einverständnis nicht gegeben hat. Vielmehr ist es empfehlenswert, schon bei dem Vertragsabschluss oder bei einem vorherigen Tippspiel um die Einwilligung zur Newsletter-Zusendung zu bitten. Anmeldedaten Hier muss stets der Grundsatz der Datensparsamkeit Berücksichtigung finden. Es sind also nur diejenigen Daten vom Tippspieler abzufragen, die für die weitere Kommunikation bzw. Abwicklung des Tippspiels notwendig sind. E-Mail-Adresse, Name und Vorname sind unzweifelhaft elementar, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen. „Die Post-Anschrift oder das Alter der Tippspieler - sind Daten, die nicht abgefragt werden sollten“, rät Dr. Jörn Voßbein. Partnerseite Sofern das Tippspiel mit einem professionellen Anbieter für Tippspiele (wie z. B. kicktipp.de) umgesetzt werden soll, so ist dies dem Teilnehmer transparent zu machen. Dies gilt sowohl bei einer Verlinkung auf die Seite des Anbieters als auch bei der Einbettung auf der eigenen Internetpräsenz („embedded content“). Fazit: Allein die Betrachtung der drei Problemfelder zeigt, dass die Durchführung eines Tippspiels wohlüberlegt und klug durchdacht sein sollte, denn ein datenschutzrechtliches Eigentor ist schneller verursacht, als man landläufig erwartet. Vielmehr sollte der Datenschutzbeauftragte als „Coach“ besser vorab eingebunden und eine Datenschutz-Taktik ausgearbeitet werden.