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08.08.2016 08:26 Kategorie: Aktuelles DE

Schon gewusst?

Privacy Shield... und nun?


Das „Privacy Shield“ löst das „Safe Harbor“-Abkommen ab, das vom EuGH für ungültig erklärt wurde (siehe UIMCommunication 08/2015). Mit dem nicht unumstrittenen Vertrag soll die Übertragung personenbezogener Daten in die USA rechtssicher geregelt werden. Ab dem 1. August sollen US-Unternehmen, die Daten zwischen den beiden Wirtschaftsräumen transferieren wollen, sich bescheinigen lassen können, dass sie angemessene Datenschutz-Anforderungen erfüllen. Hierzu wollen die Aufsichtsbehörden den Unternehmen und Institutionen noch über deren Pflichten beim Datentransfer in die USA informieren, so dass ggf. weitere Anforderungen zu erfüllen sind. Die UIMC wird Sie weiter informieren. Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Datenschutzberater auf! Sie wollen künftig zeitnah über solche Themen informiert werden?
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