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27.07.2016 12:13 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, EU, News, Österreich

EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU: Was ändert sich bei der personalisierten Werbung?


Grundsätzlich gibt es, anders als aktuell im BDSG, keine konkreten Erlaubnistatbestände zur Werbung. Vielmehr gelten hier die „allgemeinen“ Grundsätze. Hiernach muss die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich sein. Zudem dürfen die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, nicht überwiegen. Bei der personalisierten Werbung liegt regelmäßig dann ein berechtigtes Interesse vor, wenn eigene Produkte beworben werden sollen, was auch in den Erwägungsgründen dargestellt wird („Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden.“). Näheres finden Sie unter

www.EU-Datenschutz-Grundverordnung.info.