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06.07.2016 14:15 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, EU, News, Österreich

EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU: Was ändert sich bei der Zulässigkeit der Datenverarbeitung?


Auch weiterhin bleibt das „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ als zentraler Grundsatz des Datenschutzes erhalten, so dass jede Datenverarbeitung einer gesetzlichen Erlaubnis oder Einwilligung des Betroffenen bedarf. Näheres unter

www.EU-Datenschutz-Grundverordnung.info.