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08.02.2016 16:56 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Tipp des Monats

Reduktion der Mitstörer-Haftung


Viele Unternehmen bieten Ihren Gästen und Besuchern einen Internet-Zugang an (z. B. WLAN-Hotspot). Sofern durch den Nutzer bspw. Urheberrechtsverletzungen, wird eine Abmahnung in erster Linie an den Anschlussinhaber versendet. Ein Anschlussinhaber kann dann als Störer in Anspruch genommen werden, wenn er seine Prüfpflichten verletzt hat. Tipps und Hinweise hierzufinden Sie in unserem

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