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16.02.2016 11:19 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Schon gewusst?

Risiken durch die fehlende Regelung der Privatnutzung durch den Arbeitgeber


Hat der Arbeitgeber die private Nutzung von Internet, E-Mail und/oder Telefon erlaubt oder nicht explizit verboten und kontrolliert, so gelten die Vorschriften des TKG und TMG. Als TK-Anbieter hat er das Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG zu beachten. Der Erlaubnisrahmen für die Verarbeitung der Verbindungs-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ist sehr eng gesteckt. Auch Vertretungs- und Nutzungsregeln im Rahmen der E-Mail-Nutzung (z. B. Weiterleitung oder Einsichtnahme im Krankheits-, Urlaubs- oder Kündigungsfall) bergen große Gefahren. Demnach sollte die Nutzung reglementiert werden. Und wie? Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem

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