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08.04.2015 08:13 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Schon gewusst?

Verschlüsselung im E-Mail-Verkehr bei vertraulichen Daten


Sofern man sich der Dienstleistung eines E-Mail-Providers bedient, der sich der Initiative „E-Mail made in Germany“ angeschlossen hat, ist dies selbst dann nicht ausreichend für die Umsetzung der „Weitergabekontrolle“ gemäß Anlage zu § 9 BDSG, wenn sichergestellt ist, dass die E-Mails ausschließlich an Empfänger gesendet werden, die sich dieser Initiative angeschlossen haben. Vielmehr ist es für vertrauliche Daten erforderlich, eine End-to-End-Verschlüsselung umzusetzen.  Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem

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